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headline Werbeagentur GmbH
Biberstrasse 9/9
1010 Wien
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Handelsgericht Wien
Fn 88375p
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. headline Werbeagentur GmbH
(August 2008)
1. Allgemeines
1.1. Die headline Werbeagentur GmbH wird im Folgenden kurz headline genannt. Der Vertragspartner der headline wird im Folgenden kurz Auftraggeber genannt.
1.2. Diese Bedingungen sind Bestandteil des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages oder der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen oder der im Einverständnis mit dem Auftraggeber erfolgten Handlungen.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils neuesten Fassung, auch für alle Folgeaufträge, ohne dass dies bei deren Durchführung oder Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.
1.4. Gegenbestätigungen, Gegenangebote oder sonstige Bezugnahmen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird, nicht Vertragsinhalt.
1.5. Der Auftraggeber darf Ansprüche aus mit der headline geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit ausdrücklicher Zustimmung der headline abtreten.
2. Angebotsannahme
2.1. Angebote der headline sind freibleibend.
2.2. Das Angebot der headline wird durch den Auftraggeber entweder ausdrücklich oder durch die Akzeptanz der ersten von headline erbrachten Leistung angenommen.
2.3. Sollte kein Angebot vorliegen, bzw. vom Auftraggeber kein Angebot verlangt worden sein, rechnet die headline nach Aufwand, auf den Grundlagen der Honorarrichtlinien des Fachverbandes Werbung & Marktkommunikation der WKO und dem freien Berufsverband der Grafik-Designer, Illustratoren und Produkt-Designer (Design Austria) in der Fassung von 2002, ab. Die darin errechneten Werte werden vor Gericht als in Österreich branchenübliche Tarife anerkannt und gelten als vereinbarte Verrechnungsgrundlage.
3. Honorar/Kostenvoranschläge
3.1. Der Honoraranspruch der headline entsteht für jede Leistung, sobald diese erbracht worden ist. headline ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verrechnen.
3.2. Sämtliche Leistungen der headline, die vom Auftraggeber beauftragt bzw. angenommen worden sind und nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden von headline gesondert verrechnet. Dies gilt auch für alle Nebenleistungen.
3.3. Neben dem im Einzelfall vereinbarten Entgelt ist headline berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag an Dritte bezahlte Beträge mit einem Aufschlag von 15% (Agenturprovision für Briefing Dritter, Angebotsvergleich und Auftragsvergabe, Produktionsüberwachung und Produktionskontrolle) an den Auftraggeber zu verrechnen.
3.4. Das Entgelt ist vierzehn Tage nach Rechnungslegung durch headline fällig. Bei Verzug vereinbaren die Parteien einen Verzugszinssatz von 12 % p.a.
3.5. Gelieferte Waren, Leistungen, Kreationen und Nutzungsrechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt der headline.
3.6. Kostenvoranschläge von headline sind unverbindlich, sofern nicht zwingend gesetzlich anderes vorgesehen ist. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 20% übersteigen, wird headline den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn der Auftraggeber dem nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.
4. Präsentationen
4.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht headline ein angemessenes, vorab zu vereinbarendes Honorar zu, das den gesamten Personal- und Sachaufwand (inklusive Fremdleistungen) der Agentur für die Präsentation umfasst.
4.2. Erhält headline nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von headline, insbesondere die Präsentationsunterlagen und der Präsentationsinhalt (wie Konzepte, Entwürfe, Anregungen, Ideen, Skizzen, Scribbles, Reinzeichnungen, Negative, Dias, Fotos und sonstige Unterlagen) im Eigentum der headline. Der Auftraggeber ist nicht zu deren Verwendung berechtigt und zur unverzüglichen Rückstellung verpflichtet. headline ist in dem Fall berechtigt, Kreationen, Konzeptionen und Ideen anderwärtig zu verwerten.
4.3. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verarbeitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der headline nicht zulässig.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1. Alle Kreationen und Leistungen von headline, einschließlich jenen aus Präsentationen, sowie auch Teile daraus, sind geistiges Eigentum von headline und unterliegen dem Urheberrecht (Copyright). Die Nutzung des Copyrights muss auftragsbezogen und auf den jeweiligen Umfang der Nutzung, zeitlich und geografisch abgestimmt, vereinbart werden. Eine Nutzung außerhalb dieser Vereinbarungen ist untersagt.
5.2. So lange keine Vereinbarung über die Nutzung des Copyrights, im Rahmen der Übergabe der Kreationen und Leistungen (des Werkes) getroffen wird, befindet sich das Copyright im Eigentum der headline. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen von headline von dritten Unternehmen weiterentwickeln oder wiederverwerten zu lassen. Wird das Copyright im Vorfeld eines Auftrages, eingeschränkt auf Vorarbeiten, wie Präsentationen zum Rekruting von Partnern, Mitarbeitern oder zum Vorverkauf bei Handelspartnern oder anderen Absatzkanälen in Absprache mit headline genutzt, bleibt es dennoch bis zur vollständigen Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen, Kreationen und Rechte, im Eigentum der headline.
5.3. Änderungen von Leistungen der headline durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der headline und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.
5.4. Für die Nutzung von Leistungen der headline, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der headline erforderlich. Dafür steht der headline und ggf. dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.
5.5. Sollte die Nutzung Sachen oder Gegenstände beinhalten, die sich im Eigentum der headline befinden und nur für die Dauer der Vereinbarung überlassen wurden, sind diese nach Ablauf der Vereinbarung bzw. eines Vertragsverhältnisses an die headline zurückzugeben.
6. Kennzeichnung
6.1. headline ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen sowie sonstigen Leistungen auf die headline und allenfalls den Urheber hinzuweisen.
7. Genehmigung
7.1. Alle Leistungen von headline, die aufgrund gesonderter Vereinbarung vom Vertragspartner zu genehmigen sind, sind binnen drei Werktagen schriftlich oder per E-Mail zu genehmigen. Bei nicht rechtzeitiger Genehmigung oder einer vom Auftraggeber akzeptierten Verwendung, gelten sie als genehmigt.
8. Termine
8.1. headline bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Wenn nicht anderes vereinbart, oder eine Terminverschiebung, -verzögerung durch den Auftraggeber die zu erbringende Leistung unmöglich machen würde, ist headline berechtigt, den vereinbarten Termin um die ursprüngliche Frist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrages zu verschieben.
9. Pflichten von headline
9.1. headline verpflichtet sich, entsprechend des Angebotes, die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen.
9.2. headline kann naturgemäß keine Garantien für das Erreichen von Werbe- oder Umsatzzielen übernehmen, da dafür unter anderem Parameter verantwortlich sind, die nicht dem Einflussbereich der headline unterliegen. Die headline verpflichtet sich jedoch dem Bemühen die gewünschten Ziele zu erreichen.
9.3. Ausgeschlossen von der Auftragserfüllung durch headline, ist der Einfluss von höherer Gewalt, wie technische Gebrechen die nicht im Einflussbereich von headline liegen (Stromausfall, Ausfall des Internets, Ausfall von auftragsrelevanten Infrastrukturen, Naturkatastrophen, Kriege und Terroranschläge etc.) headline wird sich jedoch nach Wiederherstellung der Arbeitsmöglichkeiten unverzüglich bemühen, den Auftrag fertigzustellen.
10. Pflichten des Auftraggebers
10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, headline sämtliche unternehmens-, produkt-, und/oder marktbezogenen Informationen zur Verfügung zu stellen, die headline zur Erfüllung des Auftrages benötigt.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Aufträge, Produktionen, Einkäufe und Buchungen, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Leistung bzw. dem Konzept der headline stehen, über headline abzuwickeln.
10.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart, alle von headline entwickelten Aufträge für tarifgebundene Werbung, insbesondere Insertionen in Printmedien, Plakaten, Werbehörfunk, Werbefilme, Werbedias und Werbefernsehen, über headline zu buchen.
11. Rechte von headline
11.1. headline ist berechtigt, für sämtliche Tätigkeiten Subunternehmen zu beauftragen oder freie Dienstnehmer zu beschäftigen.
12. Haftung
12.1. headline haftet aus Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Verzug und/oder Schlechterfüllung gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich aufgrund Vorsatzes und bei Personenschäden ab dem Haftungsgrad der groben Fahrlässigkeit. Schadenersatz für Mängelfolgeschäden und entgangenen Gewinn wird in jedem Fall ausgeschlossen. In übrigen Fällen ist der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers in jedem Fall mit der Hälfte der Auftragssumme begrenzt.
12.2. Sämtliche Reklamationen hat der Auftraggeber innerhalb von einem Werktag nach Leistungserbringung von headline schriftlich an headline zu erstatten und zu begründen. Bei Veranstaltungen und anderen laufenden Einsätzen hat der Auftraggeber unverzüglich mündlich zu reklamieren und diese Reklamation innerhalb von einem Werktag nach Leistungserbringung von headline schriftlich an headline zu erstatten und zu begründen. Im Fall berechtigter und fristgerechter Reklamation steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu. Erst nach fehlgeschlagener Verbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, andere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen, sofern diese nicht durch diese Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind.
12.3. Für zur Bearbeitung überlassene Unterlagen und Gegenstände des Auftraggebers übernimmt headline keine Haftung.
12.4. Werden bei der Auftragserfüllung durch headline Gegenstände verwendet, die der Auftraggeber bereitstellt, so verpflichtet sich der Auftraggeber diese Gegenstände zu deren tatsächlichen Wert zu versichern. headline haftet somit nicht für Schäden an diesen Gegenständen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.
12.5. Wird bei der Vertragserfüllung durch headline ein Dritter geschädigt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen Schaden zu übernehmen und headline schad- und klaglos zu halten. Diese Haftungsübernahme gilt nicht bei Schäden, die aufgrund vorsätzlichen Handelns der headline entstanden sind.
12.6. headline haftet nicht für Leistungen, die von branchenfremden Subunternehmern erbracht werden. Für Leistungen von anderen Subunternehmern haftet headline wie für eigenes Handeln.
12.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die rechtliche (insbesondere die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche sowie verwaltungsrechtliche) Zulässigkeit der von headline erbrachten Leistung überprüfen zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, headline diesbezüglich bei Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten und selbst keine Ansprüche gegen headline zu stellen.
13. Vertragsrücktritt/Auflösung aus wichtigem Grund
13.1. Tritt der Auftraggeber bis 30 Tage vor der Leistungserbringung vom Vertrag mit headline zurück, vereinbaren die Parteien ein Pönale in Höhe von 50% des vereinbarten Entgeltes. Das Entgelt definiert sich aus sämtlichen Agenturhonoraren wie Arbeitshonoraren, Konzepthonoraren als auch entgangenen Agenturhonoraren auf Fremdkosten.
13.2. Tritt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt vom Vertrag zurück, ist das vereinbarte Entgelt zur Gänze zu bezahlen.
13.3. Ein darüber hinausgehender Schaden ist von headline gerichtlich geltend zu machen.
13.4. headline ist zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Auftraggeber nicht bereit ist, im tatsächlich erforderlichen Umfang mit headline zu kooperieren und dadurch die Leistung nicht auf einem der headline entsprechenden Standard erbracht werden kann. headline ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, den Auftraggeber zur Kooperation schriftlich aufzufordern und unter Fristsetzung bei Nichtkooperation die Auflösung des Vertrages anzukündigen. headline ist weiters berechtigt, bei jeder Vertragsverletzung durch den Auftraggeber den Vertrag aufzulösen. In diesen Fällen steht headline das gesamte vereinbarte Entgelt zu.
13.5. headline ist zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Auftraggeber mit seinen finanziellen Verpflichtungen in Verzug ist, über das Vermögen des Auftraggebers oder über das Vermögen des den Auftraggeber bestimmenden Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder bei einem Verfahren nach dem URG. In all diesen Fällen steht headline das gesamte vereinbarte Entgelt zu.
13.6. Löst headline den Vertrag aus den in Pkt.13.4. oder 13.5. genannten Gründen auf, ist der Vertragspartner nicht mehr zur Verwendung der von headline erbrachten Leistungen berechtigt und zur unverzüglichen Rückstellung verpflichtet. headline ist berechtigt, diese Unterlagen, Konzeptionen und Ideen anderwärtig zu verwerten.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Österreichisches Recht ist vereinbart.
14.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Wien, I.
14.3. headline ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden gegenüber Dritten zu nennen.
14.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelungen so weit als möglich zu verwirklichen.
Wien, im August 2008
© headline Werbeagentur GmbH
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Verantwortlicher: Martin Breiner
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- Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Anfragen von Kunden, die über ein Kundenkonto verfügen, speichern wir dauerhaft und verweisen zur Löschung auf die Angaben zum Kundenkonto. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (Ende handelsrechtlicher (6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht).
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